Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht deutscher Anwälte beraten wir Sie von Anfang an umfassend und kompetent und nehmen Ihnen den gesamten bürokratischen Aufwand der Verhandlungen mit Gutachtern, Werkstätten, Mietwagenfirmen und der Versicherung ab.
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Wir nehmen Ihnen den gesamten bürokratischen Aufwand ab!
Die gesamte Schadensabwicklung von der Ermittlung der gegnerischen Versicherung über Beratung hinsichtlich abzurechnender Schadenspositionen bis hin zur notfalls gerichtlichen Beitreibung der Ihnen zustehenden Schadenspositionen übernehmen wir ebenfalls für Sie.
Damit ist gewährleistet, dass Sie der Versicherung gegenüber ebenbürtig vertreten werden und von dieser auch alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen erstattet erhalten, was leider nicht selbstverständlich ist, wenn Sie die Abwicklung selbst vornehmen.
Da Versicherungen im Gegensatz zu der verbreiteten Werbung nicht daran interessiert sind, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen – Sie sind immerhin der Gegner (!) – wird oft versucht, Ihnen zustehende Schadenspositionen wie Unfallkostenpauschale o.ä. zurückzuhalten.
Nicht ohne Grund warnen sowohl Stiftung Warentest, als auch die Automobilclubs immer wieder vor den „Fallen bei der Unfallabwicklung“.
Auch versuchen viele Haftpflichtversicherer durch Einbindung eigener Gutachter und Werkstätten immer stärker, das gesamte Schadensmanagement an sich zu ziehen und so weiter Kosten zu minimieren.
Lassen Sie sich diese Vorgehensweise nicht gefallen, lassen Sie sich anwaltlich beraten!
Wir sind Ihnen gerne bei der Vermittlung eines kompetenten Kfz-Sachverständigen behilflich, der für SIE tätig wird und Ihren Schaden begutachtet – nicht für die Versicherung des Gegners. Die Kosten für den Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung erstattet, ebenso die Gebühren des Rechtsanwalts, sofern der Unfall fremdverschuldet war.