Nutzen Sie die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, bei fremdverschuldeten Unfällen auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen kompetenten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Wir stehen Ihnen als erfahrenes Team im Bereich Unfallregulierung umfassend zur Verfügung!
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit sind vom Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt worden. Sie richten sich grundsätzlich nach dem sogenannten Geschäftswert der Angelegenheit, d.h. dem Wert des Mandats.
Über nachstehenden Link gelangen Sie zu der gesetzlichen Kostentabelle des RVG und weiteren Hinweisen: Kostentabelle
Für die anwaltliche Geschäftstätigkeit fällt in der Regel eine 1,3 Gebühr zzgl. Auslagen und MwSt an, für Terminsvertretungen kommt eine 1,2 Gebühr hinzu.
Verteidigung in Owi- oder Strafsachen
Die Kosten der Verteidigung gegen Owi- oder Strafsachen sind ebenfalls gesetzlich im RVG geregelt
und in einzelne Verfahrensabschnitte gegliedert. Je nach Tätigkeitsumfang im jeweiligen
Verfahrensabschnitt (z.B. 1) Behörde 2) Gericht) fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Details hierzu erläutern wir Ihnen gerne im Einzelfall.